ASV FRÜHAUF 80 - RECKLINGHAUSEN e.V.
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Teichordnung als PDF

TEICHORDNUNG
Ansonsten gelten auch hier die Bestimmungen der Landesfischereiverordnung in der jeweils gültigen Fassung
1.
Allgemeines
1.1
Von jedem Mitglied wird waidgerechtes Angeln und kamaradschaftliches verhalten vorausgesetzt bzw.
erwartet
1.2
Auf dem Teichgelände sind Bepflanzungen, Uferbefestigungen und Einrichtungen zu schonen.
1.3
Die Angelplätze sowie das ganze Gelände sind peinlich sauberzuhalten
1.4
Auf Verlangen sind den Vorstandsmitgliedern die Erlaubnisscheine, Fanggeräte und gefangene Fische
vorzuzeigen
1.5
Von durch Beschilderung ausgewiesene Uferabschnitten aus darf nicht geangelt werden
1.6
Verboten auf dem Teichgelände ist:

- Baden Surfen, Segeln

- Einsetzen von Fischen

- Anlegen von Feuerstellen

1.7
Sämtliche Aktivitäten der Freizeitgestalltung, auf die hier nicht näher eingegangen wurde, sind dem
Vorstand zur Genehmigung vorzuzeigen
2.
Fischfang
2.1
Jeder Angler darf mit 2 Ruten seiner Wahl mit je einem Einfachhaken bzw. Kunstköder oder totem
Köderfisch mit Mehrfachhaken angeln.
2.2
Das Hältern im Setzkescher in der Zeit vom 01.Oktober bis 31.März ist grundsätzlich verboten. Ansonsten
darf nur die jeweils erlaubte Tagesstückzahl gehältert werden. Gehälterte Fische dürfen nicht wieder
zurückgesetzt werden.
2.3
Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten; ebenso das Mitbringen von Köderfischen.
2.4
Für den Shamrockteich wird ein separates Fangbuch geführt. Eine jährliche Fangstatistik für den Teich ist
am Ende des Jahres dem Vorstand zwecks Festlegung der notwendigen Besatzmaßnahmen vorzulegen
2.5
Sämtliche Köder (außer lebenden Köderfische, Zuckmückenlarven und mit Chemikalien gefärbte und
behandelte Köder) sind erlaubt
2.6
Mindestmaße und Schonzeiten
Fischart
Mindestmaß
Stück pro Tag
Schonzeit
 

Aal

35 cm
 
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Barsch

 
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Brasse

 
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Döbel

 
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Hecht

45 cm
 
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15.02 - 30.04

Karpfen

45 cm
2
 
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Rorfedern

18 cm
 
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Rotaugen

18 cm
 
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Schleie

20 cm
2
 
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Zander

40 cm
2
01.04 - 31.05
2.7
Verboten ist:

  - Auslegen von Reusen

  - Eisangeln

  - Angeln vom Boot

  - Anfütter jeglicher Art und Menge

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen und Festlegungen sowie Verstöße gegen die
fischereilichen Bestimmungen können u.a. mit dem entschädiungslosen Entzug der Erlaubnisscheine
geahndet werden.
Der Vorstand
Diese Teichordnung gilt für ALLE Mitglieder und Gastangler des ASV Fruehauf80- Recklinghausen e.V.